Eine juristische Hausarbeit besteht aus mehreren formalen Bestandteilen – und das Literaturverzeichnis spielt dabei eine zentrale Rolle. Neben dem Deckblatt, der Gliederung und dem Gutachten bildet es einen der wichtigsten Nachweise für wissenschaftliches Arbeiten.
Im Literaturverzeichnis dokumentierst du alle verwendeten Quellen, auf die du im Text Bezug genommen hast. Dabei gelten im Fach Jura besondere Anforderungen: Jede Quelle muss vollständig und korrekt zitiert sein, inklusive Autor, Titel, Fundstelle und Erscheinungsjahr. Auch die Reihenfolge – alphabetisch nach Autorennamen – sowie die Einheitlichkeit der Formatierung sind entscheidend für die Bewertung.
Ein unvollständiges oder fehlerhaftes Literaturverzeichnis kann schnell als formaler Mangel gewertet werden und die Gesamtnote deiner Arbeit negativ beeinflussen. Achte deshalb besonders darauf, dass dein Verzeichnis vollständig, sauber gegliedert und juristisch korrekt aufgebaut ist.
Im nächsten Abschnitt erklären wir dir, welche Quellenarten in einer juristischen Hausarbeit überhaupt zulässig sind – und wie du sie korrekt ins Literaturverzeichnis aufnimmst.
Bevor das Literaturverzeichnis am Ende deiner juristischen Hausarbeit erscheint, beginnt alles mit einem korrekten Aufbau der gesamten Arbeit. Dazu gehört auch, dass die formalen Elemente wie Deckblatt, Sachverhalt und Gliederung präzise umgesetzt werden. Sie bilden den Rahmen, in dem dein Literaturverzeichnis überzeugend eingebettet ist.
Ein ordnungsgemäßes Deckblatt sorgt nicht nur für einen professionellen ersten Eindruck, sondern enthält auch alle wichtigen Angaben zum Verfasser und zur Lehrveranstaltung. Die Seitenzählung beginnt dabei formal ab dem Deckblatt – dies beeinflusst später auch die korrekte Zuordnung von Fußnoten zu den Quellen im Literaturverzeichnis.
Direkt danach folgt der Sachverhalt, also der Ausgangspunkt deiner juristischen Argumentation. Auch hier ist es wichtig, die Zitierweise von Anfang an konsequent zu planen. Denn alle Literaturquellen, auf die du dich im Sachverhalt oder in der Lösung beziehst, müssen später lückenlos im Literaturverzeichnis erscheinen.
Tipp: Achte darauf, bereits im Bearbeitungsteil genau zu notieren, welche Quelle du wo verwendet hast. Das erleichtert dir später die präzise Erstellung des Literaturverzeichnisses – ohne Fehler oder doppelte Nennungen.
Im nächsten Abschnitt gehen wir auf die konkreten Zitierregeln im juristischen Literaturverzeichnis ein.
Ein gut gegliedertes Inhaltsverzeichnis ist nicht nur formaler Bestandteil jeder juristischen Hausarbeit – es bildet auch die Grundlage für ein transparentes Literaturverzeichnis. Denn nur wenn deine Arbeit übersichtlich aufgebaut ist, lässt sich auch nachvollziehen, wo welche Quelle im Text verwendet wurde.
Alle im Text vorkommenden Überschriften und Kapitel müssen sich in der Gliederung exakt wiederfinden – inklusive der jeweiligen Seitenzahlen. Diese Struktur hilft dabei, Literaturbelege präzise zu verorten und in Beziehung zum jeweiligen Abschnitt zu setzen.
Verwende in juristischen Hausarbeiten idealerweise das alphanumerische Gliederungssystem, zum Beispiel:
A. / I. / 1. / a) / aa) – das sorgt für Klarheit in der Argumentation und erleichtert dem Leser die Zuordnung zwischen Text und Quellen.
Praxis-Tipp: Wenn du in einem Kapitel mehrere Gesetze, Urteile oder Kommentare zitierst, empfiehlt es sich, diese nach Themenblöcken zu ordnen. So kannst du später im Literaturverzeichnis sauber auf diese Abschnitte zurückverweisen – ohne Verwirrung.
Eine stringente Gliederung ist also weit mehr als nur ein formaler Punkt – sie macht dein Literaturverzeichnis erst nachvollziehbar und überprüfbar.
Das Literaturverzeichnis ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder juristischen Hausarbeit. Es listet alle Quellen auf, die du in deinen Fußnoten zitiert hast. Wichtig: Nur Werke, auf die du dich tatsächlich im Text beziehst, gehören in das Literaturverzeichnis – nicht zitierte Literatur hat dort nichts verloren.
In juristischen Arbeiten ist die Einheitlichkeit besonders wichtig: Die Angaben in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis müssen übereinstimmen, sowohl in Bezug auf den Autor, das Werk als auch das Erscheinungsjahr. Sortiert wird alphabetisch nach Nachnamen. Falls du mehrere Werke eines Autors zitierst, folgt die Sortierung chronologisch.
Folgende Quellenarten sind üblich und sollten korrekt aufgeführt werden:
Format: Nachname, Vorname: Titel. Untertitel, ggf. Band, Auflage, Erscheinungsjahr.
Beispiel: Looschelders, Dirk: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2011.
Format: Nachname, Vorname (Hrsg.): Titel, ggf. Band, Auflage, Erscheinungsjahr.
Beispiel: Jauernig, Othmar (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar, 14. Aufl. 2011.
Auch bekannte Kommentarwerke wie der „Münchener Kommentar“ werden mit Titel, Band und Herausgeber aufgeführt:
Münchener Kommentar zum BGB: Säcker, Hans Jürgen u.a. (Hrsg.), Band 1–3, 6. Aufl. 2012.
Format: Nachname, Vorname: Titel, Zeitschrift Jahrgang, Seiten.
Beispiel: Looschelders, Dirk: „Unmöglichkeit“ und Schadensersatz, JuS 2010, 849–856.
Format: Nachname, Vorname: Titel des Aufsatzes, in: Herausgeber, Titel des Werks, Auflage, Erscheinungsjahr, Seiten.
Beispiel: Pernice, Ingolf: Zukunft des Europarechts, in: Grundmann, Stephan (Hrsg.), Festschrift…, 2010, 1361–1376.
Format: Nachname, Vorname: Titel, Diss. Ort, Jahr.
Beispiel: Laudenkloß, Frank: Die Autonomie des Rechts…, Diss. Frankfurt am Main 2002.
Format: Nachname, Vorname: Anmerkung zu Gericht, Urteil, Zeitschrift Jahrgang, Seiten.
Beispiel: Bruns, Alexander: Anmerkung zu BGH, Urt. v. 7.12.2011 – IV ZR 105/11, JZ 2012, 630–633.
Format: Name der Seite, vollständiger Link, Datum des letzten Aufrufs.
Beispiel: Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.
Hinweis: Achte bei Internetquellen besonders auf wissenschaftliche Zitierfähigkeit. Seiten wie Wikipedia gelten in juristischen Arbeiten meist als nicht zitierfähig.
Im juristischen Schreibstil nehmen Fußnoten eine zentrale Rolle ein – sie dokumentieren jeden inhaltlichen Rückgriff auf externe Quellen. Das Literaturverzeichnis ist dabei eng mit den Fußnoten verbunden: Nur Werke, die auch in den Fußnoten genannt werden, dürfen im Verzeichnis erscheinen.
Wörtliche Zitate sind in juristischen Arbeiten eher unüblich. Werden sie dennoch verwendet, sind sie durch Anführungszeichen zu kennzeichnen. Bei der Übernahme juristischer Lehrmeinungen oder Definitionen, die keinem einzelnen Autor zugeordnet werden können, reicht oft ein Hinweis ohne Anführungszeichen – aber immer mit präzisem Nachweis.
1. Lehrbücher und Monografien
Looschelders, Schuldrecht AT, Rn. 555.
2. Kommentare
Jauernig, BGB, § 280 Rn. 11.
MüKoBGB/Oetker, § 249 Rn. 3.
3. Zeitschriftenaufsätze
Looschelders, JuS 2010, 849, 856.
4. Beiträge in Sammelwerken
Pernice, in: Festschrift 200 Jahre…, 2010, 1361, 1363.
5. Dissertationen
Laudenkloß, Autonomie des Rechts, 88.
6. Urteilsanmerkungen
Bruns, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 7.12.2011 – IV ZR 105/11, JZ 2012, 630, 631.
7. Urteile
BGHZ 58, 133, 135.
BGH, ZIP 1994, 1869, 1870.
Ein korrektes und vollständiges Literaturverzeichnis ist keine Nebensache – es ist ein zentraler Qualitätsindikator deiner juristischen Hausarbeit. Es zeigt, wie sorgfältig du gearbeitet hast, wie gut du recherchiert und wie präzise du deine Quellen belegt hast.
In der Rechtswissenschaft gelten hohe Standards: Jede zitierte Quelle muss eindeutig, nachvollziehbar und einheitlich dokumentiert sein – sowohl in den Fußnoten als auch im Literaturverzeichnis. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können nicht nur Punktabzug bedeuten, sondern auch Zweifel an deiner wissenschaftlichen Arbeitsweise wecken.
Unser Tipp: Plane genug Zeit für die Erstellung deines Literaturverzeichnisses ein und überprüfe am Ende noch einmal jede einzelne Quelle auf Vollständigkeit und Format.
Denn am Ende gilt im Jurastudium: Form ist nicht alles – aber ohne Form ist alles nichts.